Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert. Wir bearbeiten bundesweit Pflichtverteidigermandate im Strafrecht. Sie oder einer Ihrer Angehörigen brauchen einen Pflichtverteidiger? Dann sind Sie hier richtig.
Oft haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Das ist vor allem dann der Fall, wenn
• die Tat besonders schwer oder umfangreich (z.B. viele Beschuldigte und Zeugen) ist
• Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird (z.B. Raub, Räuberische Erpressung, Besitz oder Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge etc.)
• dem „Opfer“ ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde
• Sie oder Ihr Angehöriger/Bekannter sich in U-Haft befinden
• Sie oder Ihr Angehöriger/Bekannter sich nicht selbst verteidigen können (Betreuung, Psychosen etc.)
Melden Sie sich bei uns — Gerne übernehmen wir Ihre Pflichtverteidigung. Selbstverständlich erleiden Pflichtverteidigte bei uns keinen Qualitätsverlust – hier zählt der Mensch.
Unsere Beiordnung ist unter Umständen sogar bundesweit möglich, also auch, wenn Sie nicht im Landgerichtsbezirk Dortmund wohnen. Wir werden auf jeden Fall versuchen, eine Pflichtverteidigung zu erreichen.
Rufen Sie uns einfach an oder mailen uns Ihr Problem. Wir kümmern uns darum. Kosten entstehen für eine erste Einschätzung der Lage für Sie nicht.
Wir verteidigen regelmäßig vor sämtlichen Gerichten des Landgerichtsbezirks Dortmund:
- Amtsgericht und Landgericht Dortmund
- Amtsgericht Lünen
- Amtsgericht Castrop-Rauxel
- Amtsgericht Kamen
- Amtsgericht Unna
- Amtsgericht Hamm