Pflichtverteidigerkanzlei

Ihre Pflichtverteidiger: Dr. Gau Rechtsanwälte

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Kanzleiphilosophie

Sie dür­fen ent­schei­den, wer Ihr Pflichtverteidiger wird, wenn Ihnen das Gericht eine Pflichtverteidigung ein­räumt. Wenn Sie zögern, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger bei­ge­ord­net, den Sie nicht ken­nen. Und das, obwohl eine Pflichtverteidigung oft nur dann greift, wenn hohe Haftstrafen dro­hen.

Rechtsanwalt Dr. Gau

Rechtsanwalt Dr. Gau

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren reagiert man ver­ständ­li­cher Weise sehr emo­tio­nal. Oft macht man unüber­leg­te Aussagen, die einem nach­her als ver­meint­li­che Widersprüche ent­ge­gen­ge­hal­ten wer­den. Viele Beschuldigte haben die fal­sche Vorstellung, dass sie der Polizei bei den Ermittlungen hel­fen müss­ten und geneh­mi­gen Durchsuchungen oder Sicherstellungen oder las­sen sich DNA ent­neh­men, obwohl sie sich damit vie­le Verteidigungsmöglichkeiten abschnei­den. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, in sol­chen Situationen ange­mes­sen zu reagie­ren.

Wir bean­tra­gen Akteneinsicht, infor­mie­ren Sie über den Inhalt und bespre­chen mit Ihnen die bes­te Strategie. Wenn Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht, dro­hen oft hohe Strafen. Es ist wich­tig, dass Sie Ihrem Anwalt ver­trau­en.

Es ent­spricht unse­rer Kanzleiphilosophie, Ihnen das gesam­te Verfahren hin­durch zur Seite zu ste­hen. Selbstverständlich kön­nen Sie sich auf unse­re Verschwiegenheit von der ers­ten Minute an ver­las­sen. Wir infor­mie­ren Sie wäh­rend des gesam­ten Verfahrens zeit­nah über den aktu­el­len Verfahrensstand und die von uns ergrif­fe­nen Maßnahmen — wir blei­ben stets „auf Augenhöhe“.

Rechtsanwalt Hönnscheidt

Rechtsanwalt Hönnscheidt

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau und Rechtsanwalt Hönnscheidt sind an allen Amts-, Land und Oberlandesgerichten in Straf-, Zivil- und Bußgeldverfahren sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen berech­tigt, Ihre recht­li­chen Interessen zu ver­tre­ten.

Sollten Sie nach dem ers­ten Informationsgespräch durch uns ver­tei­digt wer­den wol­len, freu­en wir uns, Sie als neu­en Mandanten/neue Mandantin unse­rer Kanzlei ver­tre­ten zu dür­fen.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Gau ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolg­te im Strafprozessrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Gau Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt hat auf­grund sei­ner beson­de­ren theo­re­ti­schen Kenntnisse den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolg­reich absol­viert. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und ver­tei­digt wie Rechtsanwalt Dr. Gau bun­des­weit in BtM-Verfahren.

Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Dr. Gau:

  • Die rechts­wid­ri­ge Beweiserhebung nach § 136 a StPO als Verfahrenshindernis, Tenea, Berlin, 2006, ISBN 3–86504-175–2
  • Drohende Jugendstrafe — Ein Fall not­wen­di­ger Verteidigung?, in: Strafverteidiger Forum (StraFo) 2007, S. 315 ff.
  • Das Verwenden natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Kennzeichen in ein­deu­tig abwer­ten­der Absicht — Das Hakenkreuz-Urteil des BGH, in: Juristische Ausbildung (JURA) 2007, S. 776 ff.
  • Fortlaufende Kolumne zu straf­recht­li­chen Problemen im Graffiti-Strafrecht, in: StopTheBuff Magazin seit Ausgabe #1, München, 2008–2013
  • Graffiti! No art!, in: Blickfang Ultra, Streetart Special, S. 41, Freital, 2009, ISBN 978–3-940159–03-8
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