Sie dürfen entscheiden, wer Ihr Pflichtverteidiger wird, wenn Ihnen das Gericht eine Pflichtverteidigung einräumt. Wenn Sie zögern, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet, den Sie nicht kennen. Und das, obwohl eine Pflichtverteidigung oft nur dann greift, wenn hohe Haftstrafen drohen.

Rechtsanwalt Dr. Gau
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren reagiert man verständlicher Weise sehr emotional. Oft macht man unüberlegte Aussagen, die einem nachher als vermeintliche Widersprüche entgegengehalten werden. Viele Beschuldigte haben die falsche Vorstellung, dass sie der Polizei bei den Ermittlungen helfen müssten und genehmigen Durchsuchungen oder Sicherstellungen oder lassen sich DNA entnehmen, obwohl sie sich damit viele Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, in solchen Situationen angemessen zu reagieren.
Wir beantragen Akteneinsicht, informieren Sie über den Inhalt und besprechen mit Ihnen die beste Strategie. Wenn Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht, drohen oft hohe Strafen. Es ist wichtig, dass Sie Ihrem Anwalt vertrauen.
Es entspricht unserer Kanzleiphilosophie, Ihnen das gesamte Verfahren hindurch zur Seite zu stehen. Selbstverständlich können Sie sich auf unsere Verschwiegenheit von der ersten Minute an verlassen. Wir informieren Sie während des gesamten Verfahrens zeitnah über den aktuellen Verfahrensstand und die von uns ergriffenen Maßnahmen — wir bleiben stets „auf Augenhöhe“.

Rechtsanwalt Hönnscheidt
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau und Rechtsanwalt Hönnscheidt sind an allen Amts-, Land und Oberlandesgerichten in Straf-, Zivil- und Bußgeldverfahren sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen berechtigt, Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten.
Sollten Sie nach dem ersten Informationsgespräch durch uns verteidigt werden wollen, freuen wir uns, Sie als neuen Mandanten/neue Mandantin unserer Kanzlei vertreten zu dürfen.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Gau ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolgte im Strafprozessrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Gau Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt hat aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolgreich absolviert. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und verteidigt wie Rechtsanwalt Dr. Gau bundesweit in BtM-Verfahren.
Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Dr. Gau:
- Die rechtswidrige Beweiserhebung nach § 136 a StPO als Verfahrenshindernis, Tenea, Berlin, 2006, ISBN 3–86504-175–2
- Drohende Jugendstrafe — Ein Fall notwendiger Verteidigung?, in: Strafverteidiger Forum (StraFo) 2007, S. 315 ff.
- Das Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen in eindeutig abwertender Absicht — Das Hakenkreuz-Urteil des BGH, in: Juristische Ausbildung (JURA) 2007, S. 776 ff.
- Fortlaufende Kolumne zu strafrechtlichen Problemen im Graffiti-Strafrecht, in: StopTheBuff Magazin seit Ausgabe #1, München, 2008–2013
- Graffiti! No art!, in: Blickfang Ultra, Streetart Special, S. 41, Freital, 2009, ISBN 978–3-940159–03-8